Wann ist der Zufluss von Krankengeld bei Steuern relevant?
Der Zufluss von Krankengeld kann für viele Menschen eine wichtige finanzielle Unterstützung in Zeiten der Krankheit sein. Allerdings stellt sich oft die Frage, wie dieses Krankengeld steuerlich behandelt wird und wann es bei der Steuererklärung berücksichtigt werden muss. In diesem ausführlichen Artikel werden wir uns eingehend mit dem Thema befassen und alle wichtigen Aspekte beleuchten, die Sie als Empfänger von Krankengeld wissen sollten.
Grundlagen des Krankengeldes
Bevor wir uns den steuerlichen Aspekten widmen, ist es wichtig, die Grundlagen des Krankengeldes zu verstehen. Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die gezahlt wird, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit oder Verletzung arbeitsunfähig ist und sein Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung mehr leistet.
Voraussetzungen für den Bezug von Krankengeld
Um Anspruch auf Krankengeld zu haben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie sind gesetzlich krankenversichert
- Sie sind arbeitsunfähig aufgrund einer Krankheit oder Verletzung
- Die Arbeitsunfähigkeit ist ärztlich bescheinigt
- Der Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ist ausgeschöpft (in der Regel nach 6 Wochen)
Das Krankengeld beträgt in der Regel 70% des letzten Bruttogehalts, ist jedoch auf 90% des Nettogehalts begrenzt. Es wird für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit gezahlt.
Steuerliche Behandlung des Krankengeldes
Nun kommen wir zum Kernthema unseres Artikels: Wie wird Krankengeld steuerlich behandelt und wann ist der Zufluss bei der Steuererklärung relevant?
Progressionsvorbehalt
Krankengeld selbst ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das Krankengeld zwar nicht direkt besteuert wird, aber bei der Berechnung des Steuersatzes für Ihr übriges Einkommen berücksichtigt wird. Dies kann dazu führen, dass sich Ihr persönlicher Steuersatz erhöht und Sie auf Ihr steuerpflichtiges Einkommen mehr Steuern zahlen müssen.
Zufluss-Prinzip
Für die steuerliche Berücksichtigung des Krankengeldes gilt das sogenannte Zufluss-Prinzip. Das bedeutet, dass das Krankengeld in dem Jahr zu berücksichtigen ist, in dem es Ihnen tatsächlich zugeflossen ist, also auf Ihrem Konto eingegangen ist. Dies ist unabhängig davon, für welchen Zeitraum das Krankengeld gezahlt wurde.
Beispiel zum Zufluss-Prinzip
Angenommen, Sie waren von November 2022 bis Februar 2023 krank und haben in dieser Zeit Krankengeld bezogen. Die Zahlungen für November und Dezember 2022 sind bereits im Jahr 2022 auf Ihrem Konto eingegangen. Die Zahlungen für Januar und Februar 2023 erhalten Sie jedoch erst im März 2023. In diesem Fall müssen Sie:
- Die Krankengeld-Zahlungen für November und Dezember 2022 in Ihrer Steuererklärung für 2022 berücksichtigen
- Die Krankengeld-Zahlungen für Januar und Februar 2023 (obwohl sie diesen Zeitraum betreffen) erst in Ihrer Steuererklärung für 2023 angeben, da sie Ihnen erst in diesem Jahr zugeflossen sind
Auswirkungen auf die Steuererklärung
Wenn Sie Krankengeld bezogen haben, hat dies verschiedene Auswirkungen auf Ihre Steuererklärung. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten:
Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung
Wenn Sie Krankengeld von mehr als 410 Euro im Jahr bezogen haben, sind Sie verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Dies gilt auch, wenn Sie normalerweise keine Steuererklärung abgeben müssen.
Eintragung in der Steuererklärung
Das erhaltene Krankengeld muss in der Anlage N Ihrer Steuererklärung eingetragen werden. Dort gibt es ein spezielles Feld für „Andere Leistungen“, in dem Sie den Betrag des erhaltenen Krankengeldes eintragen müssen.
Bescheinigung der Krankenkasse
Ihre Krankenkasse ist verpflichtet, Ihnen eine Bescheinigung über das gezahlte Krankengeld auszustellen. Diese Bescheinigung enthält alle relevanten Informationen, die Sie für Ihre Steuererklärung benötigen. Bewahren Sie diese Bescheinigung gut auf und fügen Sie sie Ihrer Steuererklärung bei.
Besondere Fälle und Situationen
Es gibt einige besondere Situationen, in denen die steuerliche Behandlung des Krankengeldes komplexer sein kann:
Krankengeld und Arbeitslosengeld
Wenn Sie in einem Jahr sowohl Krankengeld als auch Arbeitslosengeld bezogen haben, unterliegen beide Leistungen dem Progressionsvorbehalt. Sie müssen beide Beträge in Ihrer Steuererklärung angeben.
Krankengeld und Teilzeitarbeit
Wenn Sie während des Krankengeldbezugs teilweise arbeiten können und Einkommen aus dieser Tätigkeit beziehen, wird das Krankengeld entsprechend gekürzt. In diesem Fall müssen Sie sowohl das gekürzte Krankengeld als auch Ihr Arbeitseinkommen in der Steuererklärung angeben.
Grenzüberschreitende Fälle
Wenn Sie in Deutschland arbeiten, aber im Ausland wohnen (oder umgekehrt), kann die steuerliche Behandlung des Krankengeldes komplizierter sein. In solchen Fällen ist es ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren.
Steuerliche Auswirkungen des Progressionsvorbehalts
Der Progressionsvorbehalt kann erhebliche Auswirkungen auf Ihre Steuerlast haben. Hier ein detaillierterer Blick auf die möglichen Konsequenzen:
Erhöhung des Steuersatzes
Durch den Progressionsvorbehalt wird Ihr persönlicher Steuersatz für Ihr übriges Einkommen erhöht. Das bedeutet, dass Sie auf Ihr reguläres Einkommen mehr Steuern zahlen müssen, als es ohne den Krankengeldbezug der Fall wäre.
Beispielrechnung
Nehmen wir an, Ihr zu versteuerndes Einkommen beträgt 30.000 Euro und Sie haben zusätzlich 5.000 Euro Krankengeld erhalten. Ohne Krankengeld würde Ihr Steuersatz vielleicht bei 25% liegen. Mit dem Krankengeld wird jedoch ein fiktives Einkommen von 35.000 Euro zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen, was zu einem höheren Steuersatz von beispielsweise 28% führen könnte. Dieser höhere Satz wird dann auf Ihr tatsächlich zu versteuerndes Einkommen von 30.000 Euro angewendet.
Mögliche Steuernachzahlungen
Aufgrund des erhöhten Steuersatzes kann es zu Steuernachzahlungen kommen, insbesondere wenn der Progressionsvorbehalt bei der laufenden Lohnsteuer nicht berücksichtigt wurde. Es ist daher ratsam, Rücklagen zu bilden, um eventuelle Nachzahlungen begleichen zu können.
Strategien zur Steueroptimierung
Obwohl der Progressionsvorbehalt nicht vermieden werden kann, gibt es einige Strategien, die Sie anwenden können, um Ihre steuerliche Situation zu optimieren:
Verteilung des Krankengeldes auf mehrere Jahre
Wenn Sie die Möglichkeit haben, den Zufluss des Krankengeldes auf zwei Kalenderjahre zu verteilen, kann dies den Progressionseffekt abmildern. Dies ist besonders relevant, wenn Sie zum Jahresende krank werden und die Krankengeldzeit in das nächste Jahr hineinreicht.
Ausnutzung von Freibeträgen und Sonderausgaben
Nutzen Sie alle verfügbaren Freibeträge und Sonderausgaben aus, um Ihr zu versteuerndes Einkommen zu reduzieren. Dazu können beispielsweise Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Spenden gehören.
Beratung durch einen Steuerexperten
In komplexen Fällen kann es sinnvoll sein, einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein zu konsultieren. Diese können Ihnen helfen, Ihre individuelle Situation zu optimieren und mögliche Steuerfallen zu vermeiden.
Rechtliche Grundlagen und aktuelle Entwicklungen
Die steuerliche Behandlung des Krankengeldes basiert auf verschiedenen gesetzlichen Grundlagen:
Einkommensteuergesetz (EStG)
Die relevanten Paragraphen im EStG sind:
- § 3 Nr. 1a EStG: Steuerfreiheit des Krankengeldes
- § 32b EStG: Regelungen zum Progressionsvorbehalt
Aktuelle Rechtsprechung
Es ist wichtig, aktuelle Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) zu beachten, da diese die Auslegung der Gesetze beeinflussen können. In den letzten Jahren gab es einige Urteile, die die Anwendung des Progressionsvorbehalts präzisiert haben.
Mögliche zukünftige Änderungen
Die steuerliche Behandlung von Sozialleistungen wie dem Krankengeld ist immer wieder Gegenstand politischer Diskussionen. Es ist daher ratsam, mögliche Gesetzesänderungen im Auge zu behalten, die Auswirkungen auf die Besteuerung des Krankengeldes haben könnten.
Fazit
Der Zufluss von Krankengeld ist für die Steuererklärung in dem Jahr relevant, in dem es tatsächlich auf Ihrem Konto eingegangen ist. Obwohl das Krankengeld selbst steuerfrei ist, unterliegt es dem Progressionsvorbehalt und kann daher Ihre Steuerlast erhöhen. Es ist wichtig, dass Sie als Empfänger von Krankengeld Ihre Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung kennen und das erhaltene Krankengeld korrekt in der Anlage N angeben.
Um negative steuerliche Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie die Auswirkungen des Progressionsvorbehalts berücksichtigen und gegebenenfalls Rücklagen bilden. In komplexeren Fällen kann die Beratung durch einen Steuerexperten sinnvoll sein. Behalten Sie auch mögliche gesetzliche Änderungen im Auge, da diese Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung des Krankengeldes haben könnten.
Letztendlich ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte und Pflichten als Krankengeldempfänger kennen und verstehen, um Ihre steuerlichen Angelegenheiten korrekt und vorteilhaft zu gestalten.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
1. Muss ich Krankengeld versteuern?
Krankengeld selbst ist steuerfrei. Allerdings unterliegt es dem Progressionsvorbehalt, was bedeutet, dass es bei der Berechnung Ihres Steuersatzes berücksichtigt wird und dadurch Ihre Steuerlast auf Ihr übriges Einkommen erhöhen kann.
2. Ab welchem Betrag muss ich Krankengeld in der Steuererklärung angeben?
Wenn Sie Krankengeld von mehr als 410 Euro im Jahr bezogen haben, sind Sie verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben und das Krankengeld darin anzugeben.
3. Wie kann ich mögliche Steuernachzahlungen aufgrund von Krankengeld vermeiden?
Vollständig vermeiden lassen sich Steuernachzahlungen oft nicht. Sie können jedoch Rücklagen bilden, alle möglichen Freibeträge und Sonderausgaben ausnutzen und gegebenenfalls versuchen, den Zufluss des Krankengeldes auf zwei Kalenderjahre zu verteilen, um den Progressionseffekt abzumildern.
4. Was passiert, wenn ich vergesse, das Krankengeld in meiner Steuererklärung anzugeben?
Wenn Sie das Krankengeld nicht angeben, kann dies als Steuerhinterziehung gewertet werden. Die Krankenkassen sind verpflichtet, dem Finanzamt die Krankengeldzahlungen zu melden. Es ist daher wichtig, das Krankengeld korrekt anzugeben, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
5. Kann ich während des Krankengeldbezugs einer Nebentätigkeit nachgehen?
Grundsätzlich ist eine Nebentätigkeit während des Krankengeldbezugs möglich, solange sie die Genesung nicht beeinträchtigt und vom Arzt genehmigt wurde. Allerdings wird das Einkommen aus der Nebentätigkeit auf das Krankengeld angerechnet und kann zu einer Kürzung führen. Beide Einkünfte – das gekürzte Krankengeld und das Einkommen aus der Nebentätigkeit – müssen in der Steuererklärung angegeben werden.